Wussten Sie schon,....

dass es immer empfehlenswert ist, mit Ihrem Mieter einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen?

 

Dies ist hinsichtlich der Nebenkosten-Abrechnung bzw. der Nachforderung von Nebenkosten besonders wichtig. Da Sie vom Mieter nur Nebenkosten verlangen bzw. eine Nebenkosten-Nachzahlung verlangen können, wenn die Zahlung von Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurde. Sonst kann der Mieter davon ausgehen, dass alle anfallenden Kosten bereits in der Miete enthalten und damit abgegolten sind!

Auch sind die einzelnen Nebenkosten-Positionen genau anzugeben. Dies geschieht am besten durch einen separaten Anhang an den Mietvertrag. Einen solchen Anhang können Sie hier downloaden.